Alles, was du über private Samenspende, Co-Elternschaft und die rechtliche Lage in Deutschland, Österreich und der Schweiz wissen solltest.
💶Kapitel 9 von 10

Private Samenspende ist nicht kostenlos. Die Untersuchungen, die wir an anderer Stelle empfehlen, zahlt in aller Regel niemand außer euch selbst: Weil keine medizinische Indikation vorliegt, übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten nicht. Das gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz gleichermaßen.
Womit ihr rechnen solltet
Die folgenden Beträge sind Größenordnungen aus dem Selbstzahlerbereich. Sie schwanken erheblich nach Land, Labor und Praxis – fragt vorher nach einem Kostenvoranschlag.
| Leistung | Größenordnung | Wer braucht es |
|---|---|---|
| Spermiogramm | ca. 50–150 € | Spender |
| STI-Paket (HIV, Hepatitis B/C, Syphilis, Chlamydien, Gonorrhö) | ca. 100–250 € | beide Seiten |
| Blutbild, Blutgruppe, Rhesusfaktor | ca. 30–80 € | Spender |
| Genetisches Screening (freiwillig, z. B. Mukoviszidose) | ca. 200–1.000 €+ | Spender |
| Ovulationstests für einen Zyklus | ca. 10–30 € | Empfängerin |
| Material für die Bechermethode (steriler Becher, Spritze ohne Nadel) | ca. 5–20 € | beide Seiten |
| Anwaltliche Beratung / schriftliche Vereinbarung | ca. 150–400 € pro Stunde | beide Seiten |
Wo es deutlich günstiger geht
- Gesundheitsämter bieten HIV- und teils weitere Tests anonym und kostenlos oder für eine geringe Gebühr an.
- Checkpoints und Aidshilfen in größeren Städten führen Schnelltests zu Selbstkostenpreisen durch, oft ohne Terminvorlauf.
- Die Hausarztpraxis ist meist günstiger als ein Kinderwunschzentrum. Sprecht offen aus, worum es geht – das erspart unnötige Zusatzleistungen.
Wer zahlt was?
Dafür gibt es keine Regel, nur Gepflogenheiten. Verbreitet ist, dass jede Seite ihre eigenen Untersuchungen trägt. Ebenso üblich ist, dass die Empfängerseite dem Spender seine Testkosten erstattet, weil sie den Nutzen davon hat. Beides ist in Ordnung – wichtig ist nur, dass ihr es vorher klärt und schriftlich festhaltet. Streit über Geld ist einer der häufigsten Gründe, warum solche Absprachen scheitern.
Wichtig: Aufwandsentschädigung ist nicht Bezahlung
Der Ersatz konkreter Auslagen – Fahrtkosten, Tests, Material – ist unproblematisch. Ein Entgelt für den Samen selbst ist es nicht: Der kommerzielle Handel damit ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht zulässig, und eine solche Zahlung kann eure Vereinbarung insgesamt angreifbar machen. Haltet Erstattungen deshalb nachvollziehbar fest und bleibt bei tatsächlich entstandenen Kosten.
Alle Angaben dienen der Orientierung und ersetzen weder ärztliche noch rechtliche Beratung. Preise und Rechtslage ändern sich; erkundigt euch vor verbindlichen Schritten.
Kennst du jemanden, den das weiterbringt?
Viele suchen lange, bevor sie erfahren, dass es so etwas überhaupt gibt. Ein Link genügt — du gibst dabei nichts über dich preis.